Erklärung zur Barrierefreiheit

Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt http://urlhandler.bayern.de 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist mit den Vorgaben Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung im Februar 2021 vorgenommenen Bewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben

Der nachstehend aufgeführte Inhalt ist nicht barrierefrei. Die in Klammern angegebenen Prüfschritte beziehen sich auf den BIK BITV-Test (https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html).

  • Bei einige Bildschirmauflösungen und Vergrößerungsstufen können Teile des Menüs abgeschnitten werden. (im Sinne der Prüfschritte 1.3.4.a und 1.4.10a)
  • Die Alternativtexte der Bedienelemente sind so gestaltet, das sie teilweise doppelt ausgegeben werden oder nicht genügend Informationen liefern. (im Sinne des Prüfschritts 1.1.1a)
  • Die Semantik der Überschriften ist nicht stringent durchgehalten. (im Sinne des Prüfschritts 1.3.1a)
  • Der Kontrast des Bedienelements zum Umschalten in den Kontrastmodus hat keinen ausreichenden Kontrast (im Sinne der Prüfschritte 1.4.3a und 1.4.11a)

Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung arbeitet aktuell an der Beseitigung der Mängel. Nach einer erneuten Prüfung der Konformität hinsichtlich der Barrierefreiheit werden diese Verbesserungen auf diese Website übertragen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Februar 2023 erstellt. und am 06.11.2023 zuletzt aktualisiert. 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von http://urlhandler.bayern.de  aufgefallen? Dann schreiben Sie uns bitte.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Str. 47
81541 München

E-Mail:

Telefon: 089 2119-4000

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:

Internet: http://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

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